TREND-Magazin Ausgabe Februar-März 2024

Lieber Leser,

manchmal geschehen göttliche Fügungen, wenn man sie am wenigsten erwartet.
Ehrlich gesagt hatte ich mich in gewisser Weise mit meinem scheinbar vollzogenen Parteiausschluß abgefunden, wenn eine Trauer über die Aneinanderreihung von offensichtlich unrechten Entscheidungen geblieben war.

Am 15. Februar 24 stellte das höchste Berliner Zivilgericht, das Kammergericht, in einem Hinweisbeschuß fest, daß im schiedsgerichtlichen Verfahren nach der Bundesschiesgerichtsordnung, welche für Verfahren welche bis 2019 gilt, in der Rechtsmittelinstanz eine mündliche Verhandlung stattzufinden hat.
Verweigerte das Bundesschiedsgericht eine mündliche Verhandlung ohne Verzicht der Parteien, ist das Urteil ungültig.

Dieser Hinweisbeschluß führte im Streit der AfD gegegen Doris v. Sayn-Wittgenstein dazu, daß ihr umgehend und rückwirkend die Mitgliedschaft in der Partei eingeräumt wurde.

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