Rede von Andreas #Wild #AfD gegen das geplante Versammlungsgesetz der Regierungsfraktionen unter Federführung der Linken im Berliner Abgeordnetenhaus in der 61. Plenarsitzung am 20.8.2020
Link zum Gesetzesentwurf: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/DruckSachen/d18-2764.pdf
#Bürgerrechte #Freiheit
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Um öffentliche Ordnung soll es in Zukunft nicht mehr gehen, sondern nur noch um öffentlichen Frieden und Sicherheit. Im vorliegenden Gesetzentwurf heißt es dazu, das „Schutzgut der öffentlichen Ordnung“ sei historisch überkommen und solle abgeschafft werden. – Etwa genauso wie der Nationalstaat? – Die Dekonstruktion des Staatswesens nimmt munter ihren Lauf.
Die öffentliche Ordnung ist bei R2G noch deshalb umstritten, weil sie auf der öffentlichen Unordnung ihr politisches Süppchen kochen will. Unordnung scheint die große Überschrift über Rot-Rot-Grün zu sein: Wenig Polizei, wenig Sicherheit, viel Fremdheit, viel Kriminalität, viel Verkehrschaos, viele Vergewaltigungen.
Sie können nach dieser Gesetzesvorlage nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 jede Demonstration verbieten, bei der sich eine kleine Bevölkerungsgruppe unwohl fühlt. Man kann dann nicht mehr für die eigentlich selbstverständliche Abschiebung Illegaler demonstrieren, nicht mehr für eine muezzinruffreie Stadt und nicht mehr gegen die Horrorinstanz für junge Eltern, die sogenannten Babylotsen. Ein Kuckucksei, das uns der sich zum Glück bald verabschiedende Herr Müller noch hinterlassen möchte.
Die Antifa will auch, dass Vermummung bei Demonstrationen noch eine Ordnungswidrigkeit darstellt – kein Wunder, denn die Vermummung ist die Uniform des Schwarzen Blocks. Wie die Kriegsbemalung oder die Mützen des Ku-Klux-Klans nimmt sie den Demonstranten das individuelle Verantwortungsgefühl und senkt die Hemmschwelle für extremistische politische Forderungen und Gewalt. Deeskalation bei der Polizei und Eskalation bei der Antifa, so sieht für den Senat der vorbildliche Staat aus.
Auf einem Open-Data-Portal soll außerdem Ort, Zeit, Thema und Streckenverlauf von Versammlungen unverzüglich veröffentlicht werden. In der Begründung heißt es, staatliche Bekanntgabe solle den vielfältigen öffentlichen Meinungsaustausch ermöglichen, der grundlegend für die Versammlungsfreiheit sei. Aber das Gegenteil ist der Fall. Die vorherige Veröffentlichung von Demonstrationszugverläufen wird die Störungen durch den Antifa-Terror verstärken.
Das geplante Gesetz führt einen Mechanismus ein, der das Verbot von Versammlungen aufgrund einer wie auch immer im Voraus festgestellten Gefahr ermöglichen soll. Dabei ist schon die Gefahr von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Aufstachelung zu Hass und Gewalttaten ausreichend, um eine Veranstaltung zu verbieten. Aber wer soll diese Gefahr ermitteln? – Danke!